Für Arbeitnehmer:innen
Wir arbeiten im Arbeitsrecht nur für Arbeitnehmer:innen. Dazu zählen wir auch
Auszubildende,
leitende Angestellte,
freie Mitarbeiter:innen (in Berührung mit Arbeitsrecht).
Es spielt keine Rolle, ob Sie in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst arbeiten, ob Sie Arbeiter:in oder Angestellte:r sind. Wir beraten und vertreten Sie in allen Branchen und zu allen arbeitsrechtlichen Themen.
Für Betriebsräte
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung von Betriebsräten sowie Gesamt- und Konzernbetriebsräten in ganz Deutschland. Dabei verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrungen aus Einigungsstellen, aber auch aus vielen anderen Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche und Sozialpläne.
Wir verfügen über kompetente Expert:innen zu allen mitbestimmungsrechtlichen Fragen, insbesondere zu
Arbeitszeitthemen (bspw. Mitbestimmung bei Dienstplänen oder Überstunden),
IT-Systeme (bspw. die Einführung von KI oder Systemen wie Microsoft 365 etc.), sowie
Gesundheitsschutzangelegenheiten (bspw. Gefährdungsbeurteilung).
Natürlich sind wir auch da, wenn Rechte von Betriebsräten in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht verteidigt oder durchgesetzt werden müssen. Gerade auch, wenn es um einstweilige Verfügungen geht, können wir kompetente Hilfe bieten.
Was alles auf Sie zukommt, wenn Sie Betriebsratsmitglied werden, wie Sie mit Ihrem gewachsenen Aufgabengebiet und zum Beispiel mit Fragen des Betriebsverfassungsrechts, des Kündigungsschutzes und des Umwandlungsrechts umgehen, können Sie von uns in speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Seminaren und Inhouse-Schulungen erfahren.
Schulungen & Seminare
Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen im Arbeitsrecht führen wir zugeschnitten auf die betrieblichen Probleme und Fragen Schulungen für Betriebsräte direkt vor Ort, in unserer Kanzlei oder in anderen Räumen durch. Der Inhalt, die Dauer und die Konzeption werden mit dem Betriebsrat abgestimmt. Die Kosten müssen Arbeitgeber:innen nach § 37 Abs. 6 BetrVG tragen.
Für und mit Gewerkschaften
Als grundgesetzlich besonders geschützte Vereinigungen, die die Interessen der Arbeitnehmer:innen wahren, haben Gewerkschaften eigene Rechte, die über die Rechte ihrer Mitglieder hinausgehen. Sie werden teilweise unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet, sind teilweise aber auch in Gesetzen wie dem Tarifvertragsgesetz oder dem Betriebsverfassungsgesetz festgehalten.
Im Auftrag von Gewerkschaften setzen wir diese Rechte durch, beispielsweise das Zutrittsrecht zum Betrieb im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen, das Recht zu werben oder Unterlassungsansprüche gegen tarifwidrige Regelungen, die Arbeitgeber:innen in ihren Betrieben treffen, um die Tarifverträge zu unterlaufen. Umgekehrt helfen wir bei der Abwehr von Ansprüchen, die gegen die Gewerkschaften geltend gemacht werden, zum Beispiel auf Unterlassung von Streiks oder bestimmter Äußerungen oder auf Schadensersatz wegen gewerkschaftlicher Betätigung.