Deutschlandweite Kooperation

Im Arbeitsrecht nur für Beschäftigte und ihre Vertretungen zu arbeiten – das eint alle Mitglieder unserer deutschlandweiten Kooperation „ArbeitnehmerAnwälte“, die 2001 als erste ihrer Art entstand.

Wir verbessern unsere Arbeit durch Erfahrungsaustausch und können bei Bedarf Gerichtstermine bei weit entfernten Gerichten füreinander wahrnehmen, ohne dass Fälle in „unbekannte Hände“ abgegeben werden müssen. Bei großen Unternehmen und regionenübergreifenden Sachverhalten können wir die örtlichen Arbeitnehmervertretungen abgestimmt aufeinander vertreten.

Außerdem bringen wir uns gemeinsam in die rechtliche und rechtspolitische Diskussion über Arbeitnehmerrechte ein.