Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:innen

Seit ihrer Gründung 1979 vertritt unsere Kanzlei im Arbeitsrecht ausschließlich Arbeitnehmer:innen und ihre Vertretungen. Die Kanzlei gehörte zu den ersten Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht in Hamburg. Die mehr als vier Jahrzehnte zurückreichende Erfahrung im Arbeitsrecht und der Wille, sich mit der wandelnden Arbeitswelt unserer Mandant:innen stetig mitzuentwickeln, zeichnen uns als moderne Kanzlei mit Tradition und Erfahrung aus.

Rechtsanwält:innen unserer Kanzlei werden regelmäßig auf Branchen-Listen (unter anderem JUVE-Handbuch, Handelsblatt, FOCUS-”Top-Anwälte”, WirtschaftsWoche “Beste Anwälte für Arbeitnehmer”) als häufig empfohlene Expert:innen geführt.

Unsere Tätigkeitsfelder

Unsere Anwält:innen