Morten Kramme
Rechtsanwalt
Schwerpunktmäßig berät und vertritt Morten Kramme Betriebsräte, Wirtschaftsausschüsse und Wahlvorstände zu allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Individualarbeitsrechtlich vertritt er Arbeitnehmer:innen regelmäßig in Fällen von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Morten Kramme studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der Osgoode Hall Law School in Toronto, Kanada. Dabei belegte er den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt. Sein Referendariat absolvierte er am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen u.a. bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin, dem Arbeitsgericht Hamburg und in einer auf die Rechte von Arbeitnehmer:innen und Betriebsräten spezialisierten Kanzlei.
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Morten Kramme berät auf Deutsch und Englisch.
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Bucerius Alumni e.V., Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V., Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
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Fachzeitschriften-Beitrag: „LAG München: Mitarbeiterbeteiligungsprogramm – Verfall von ausübbaren virtuellen Optionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses“, Urteilsbesprechung zu LAG München Urteil vom 07.02.2024 – 5 Sa 98/23, ArbRAktuell 12/2024/, S. 291
Fachzeitschriften-Beitrag: „Schleichende Betriebsänderungen”, AiB 11/2023, S. 21 (zusammen mit Dr. Arendt Gast, M.A.)