Andreas Bufalica

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Andreas Bufalica ist seit 1998 als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Diplom-Politologe.

Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten steht Andreas Bufalica in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen als Experte zur Verfügung. Er berät und begleitet die Gremien bundesweit juristisch und strategisch bei der Ausgestaltung und der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie Sozialplänen und anderen Vereinbarungen zu Personalabbaumaßnahmen, Betriebsschließungen oder anderen Umstrukturierungsmaßnamen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Andreas Bufalica ein erfahrener Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungen, Aufhebungsverträge), bei Auseinandersetzungen um eine Befristung des Arbeitsverhältnisses oder in Vergütungsangelegenheiten, wie z.B. Streitigkeiten um variable Vergütungen.

Andreas Bufalica hat bereits zahlreiche Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht geführt. Das „Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien“ listet Andreas Bufalica als oft empfohlenen Berater von Betriebsräten, Gewerkschaften und Beschäftigten.

  • Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit von Andreas Bufalica zählen innerbetrieblichen Verhandlungen zu mitbestimmungsrelevanten Themen, die Verhandlung in Einigungsstellen und die gerichtliche Vertretung von Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten.

    Beispiele für Projekte der jüngeren Vergangenheit:

    • Sozialpläne und Transfergesellschaften anlässlich der Schließung bzw. Umstrukturierung mehrerer Druckereien verschiedener Unternehmen in Nord- und Süddeutschland mit insgesamt mehreren hundert Entlassungen

    • Umstrukturierung in einer Verlagsgruppe mit 700 Abbaumaßnahmen, Betriebsübergängen, Sozialplan und Transfergesellschaft

    • Umstrukturierung bei einem Internetportal mit 100 Betroffenen, Interessenausgleich, Sozialplan.

    • Sozialpläne und Interessenausgleiche zu mehreren Umstrukturierungsprojekten bei der Tochter eines Medizintechnik-Konzerns. In diesem Zusammenhang auch spezielle Vereinbarungen zur Reduzierung von Abbaumaßnahmen durch Teilzeitoption sowie Betriebsvereinbarungen zu Abfindungen bei betriebsbedingten Beendigungen ohne Betriebsänderung (unterschwellige Maßnahmen)

    • Spezifische Betriebsvereinbarung zum Ausgleich von Nachteilen/Mobilitätsunterstützung wegen der örtlichen Verlagerung eines zu einem Medienkonzern gehörenden Unternehmens

    • GBV zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung für alle Mitarbeiter der deutschen Tochter eines US-amerikanischen IT- Konzerns

    • BV Arbeitszeit für Servicetechniker der Tochter eines Medizintechnik-Konzerns

    • BV Arbeitszeit /Sonntagsarbeit in einem Kundenservice-Betrieb

    • BV Arbeitszeit/Schichtsysteme im Produktionsbetrieb eines mittelständischen Industrieunternehmens

    • BV Arbeitszeit für den redaktionellen Bereich einer Zeitschrift

    • IT-Rahmenbetriebsvereinbarungen für zwei Verlagskonzerne, ein IT-Unternehmen und eine mittelständische Stiftung

    • Konzern- und Gesamtbetriebsvereinbarungen zu verschieden IT-Systemen (u.a. M 365, ObserveIT, Monday, Frontify, SpeakUp)

    • Ferner u.a. Betriebsvereinbarungen zu Vergütungssystemen, Verfahrensregelungen zur Gefährdungsbeurteilung, Betriebsvereinbarung über ein Hinweisgebersystem.

    • Buch: Kommentierung zu §§ des BetrVG und des KSchG in: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Handkommentar Arbeitsrecht (HK-ArbR), 5. Auflage 2022 (Mitautor)

    • Fachzeitschriften-Beitrag: “BAG: Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan bei wegen Elternzeit ruhendem Arbeitsverhältnis”, Urteilsbesprechung BAG vom 5.5.2015, 1 AZR 435/13, ArbRAktuell 17/2015, S. 427

    • Buch: Kommentierung zu §§ des AGG und des KSchG in: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Handkommentar Arbeitsrecht (HK-ArbR), 2. Auflage 2010 (Mitautor)

    • Fachzeitschriften-Beitrag: “Urlaubsansprüche als Kündigungsgrund? – Auswirkungen der ‘Schultz-Hoff’-Entscheidung auf die personenbedingte Kündigung bei Langzeiterkrankungen”, ArbR Aktuell 2010, S. 131 ff.

    • Fachzeitschriften-Beitrag: “Ordnungsgeld bei Überstundenverstößen”, Der Betriebsrat 5/2009, Seite 37

    • Fachzeitschriften-Beitrag: “Einsicht in Unterlagen des Betriebsrats”, Der Betriebsrat 9/2007, Seite 38

    • Fachzeitschriften-Beitrag: “Arbeitsvertragliche Verfallfristen und Haftung”, Der Betriebsrat 8/2006, Seite39

    • Fachzeitschriften-Beitrag: “Vorrang der Änderungskündigung”, Der Betriebsrat 2/2006, Seite 41

    • Buch: “Arbeitsverträge”, Mit den neuen Regelungen nach der Schuldrechtsreform, Bund-Verlag 2003 (Recht aktuell)

  • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., Deutscher Anwalt Verein, Vorstandsmitglied der Tarifgemeinschaft Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, SPD