
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:innen
Seit ihrer Gründung 1979 vertritt unsere Kanzlei im Arbeitsrecht ausschließlich Arbeitnehmer:innen und ihre Vertretungen. Die Kanzlei gehörte zu den ersten Fachanwaltskanzleien für Arbeitsrecht in Hamburg. Die mehr als vier Jahrzehnte zurückreichende Erfahrung im Arbeitsrecht und der Wille, sich mit der wandelnden Arbeitswelt unserer Mandant:innen stetig mitzuentwickeln, zeichnen uns als moderne Kanzlei mit Tradition und Erfahrung aus.
Rechtsanwält:innen unserer Kanzlei werden regelmäßig auf Branchen-Listen (unter anderem JUVE-Handbuch, Handelsblatt, FOCUS-”Top-Anwälte”) als häufig empfohlene Expert:innen geführt.
Unsere Tätigkeitsfelder
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vertreten wir in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
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bilden wir auf maßgeschneiderten Seminaren fort, beraten diese in der Regel über mehrere Jahre als juristische Sachverständige und vertreten diese in Einigungsstellen und Gerichtsverfahren zu allen betriebsverfassungs- und arbeitsrechtlichen Fragen.
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bieten wir sowohl in-house als auch über bekannte Bildungsträger an.
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stellen für uns einen Grundpfeiler in der Interessensvertretung von Arbeitnehmer:innen dar. Wir beraten und vertreten Gewerkschaften unmittelbar selbst und beraten bei entsprechendem Wunsch gemeinsam mit den Gewerkschaften die Betriebsräte.
Unsere Anwält:innen