Kompetenz in Hamburg und Kiel
Rechtsanwälte
Müller-Knapp · Hjort · Wulff Partnerschaft
Seit dem 01.07.2012 tritt die Kanzlei unter dem Namen ”Rechtsanwälte Müller-Knapp · Hjort · Wulff Partnerschaft” auf.
Für unseren Kanzleistandort haben wir uns Räume in sehr kurzer Entfernung zum Arbeitsgericht und zum Landesarbeitsgericht Hamburg ausgesucht. Wir vertreten unsere Mandanten aber auch vor allen anderen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Wir sind überregional tätig und unterhalten zusätzlich über eine deutschlandweite Kooperation weitreichende Verbindungen. Das Juve-Handbuch für Wirtschaftskanzleien benennt uns seit Jahren regelmäßig als eine von etwa 50 empfohlenen deutschen Kanzleien in der Arbeitnehmervertretung.
Über die reine Mandatsarbeit hinaus veröffentlichen und schulen wir; regelmäßig sind wir auch Ansprechpartner für die Presse in aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen.
Schulungen
Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen im Arbeitsrecht führen wir zugeschnitten auf die betrieblichen Probleme und Fragen Schulungen für Betriebsräte direkt vor Ort, in unserer Kanzlei oder in anderen Räumen durch. Der Inhalt, die Dauer und die Konzeption werden mit dem Betriebsrat abgestimmt. Die Kosten muss der Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 BetrVG tragen.