Gewerkschaften

Schon lange arbeiten wir mit vielen großen Gewerkschaften zusammen.

Als grundgesetzlich besonders geschützte Vereinigungen, die die Interessen der Arbeitnehmer wahren, haben Gewerkschaften eigene Rechte, die über die Rechte ihrer Mitglieder hinausgehen. Sie werden teilweise unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet, sind teilweise aber auch in Gesetzen wie dem Tarifvertragsgesetz oder dem Betriebsverfassungsgesetz festgehalten.

Im Auftrag von Gewerkschaften versuchen wir, diese Rechte durchzusetzen, beispielsweise das Zutrittsrecht zum Betrieb im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen, das Recht zu werben oder Unterlassungsansprüche gegen tarifwidrige Regelungen, die Arbeitgeber in ihren Betrieben treffen, um die Tarifverträge zu unterlaufen. Umgekehrt helfen wir bei der Abwehr von Ansprüchen, die gegen die Gewerkschaften geltend gemacht werden, zum Beispiel auf Unterlassung von Streiks oder bestimmter Äußerungen oder auf Schadensersatz wegen gewerkschaftlicher Betätigung.

Für Gewerkschaften

Schon lange arbeiten wir mit vielen großen Gewerkschaften zusammen.

Als grundgesetzlich besonders geschützte Vereinigungen, die die Interessen der Arbeitnehmer wahren, haben Gewerkschaften eigene Rechte, die über die Rechte ihrer Mitglieder hinausgehen. Sie werden teilweise unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet, sind teilweise aber auch in Gesetzen wie dem Tarifvertragsgesetz oder dem Betriebsverfassungsgesetz festgehalten.

Im Auftrag von Gewerkschaften versuchen wir, diese Rechte durchzusetzen, beispielsweise das Zutrittsrecht zum Betrieb im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen, das Recht zu werben oder Unterlassungsansprüche gegen tarifwidrige Regelungen, die Arbeitgeber in ihren Betrieben treffen, um die Tarifverträge zu unterlaufen. Umgekehrt helfen wir bei der Abwehr von Ansprüchen, die gegen die Gewerkschaften geltend gemacht werden, zum Beispiel auf Unterlassung von Streiks oder bestimmter Äußerungen oder auf Schadensersatz wegen gewerkschaftlicher Betätigung.