Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt?
Ein Grund zum Handeln!
Sie können kurzfristig einen Termin mit uns vereinbaren, und wir werden in einem persönlichen Gespräch den Sachverhalt ermitteln, die Rechtslage überprüfen und mit Ihnen zusammen entscheiden, welche rechtlichen Schritte einzuleiten sind.
Denken Sie daran:
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Danach kann nur noch in seltenen Ausnahmefällen etwas gegen die Kündigung unternommen werden.
Zur Wahrung Ihrer Interessen kann es auch richtig sein, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Dazu nehmen wir Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf und führen in Ihrem Namen Verhandlungen.
Diese können beispielsweise zu einer angemessenen Abfindung führen.
Unser Ziel:
Eine möglichst optimale Regelung für Sie zu treffen. Ist eine „friedliche“ Lösung trotz aller Bemühungen nicht herbeizuführen, vertreten wir Ihre Interessen durch alle Instanzen.
Wir informieren Sie über den aktuellen Stand des Verfahrens, nehmen Termine mit Ihnen wahr und führen, in Absprache mit Ihnen, die gesamte Korrespondenz.