Für Beschäftigte

Wir arbeiten im Arbeitsrecht nur für Arbeitnehmer. Dazu zählen wir auch

  • Auszubildende,
  • leitende Angestellte,
  • freie Mitarbeiter (in Berührung mit Arbeitsrecht).

Es spielt keine Rolle, ob Sie in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst arbeiten, ob Sie Arbeiter oder Angestellter sind. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer aller Branchen; besonders häufig sind wir für Beschäftigte von Verlagen, Krankenhäusern, Versicherungsunternehmen, Einzelhandels- und Bauunternehmen tätig.

In diesem Abschnitt haben wir einige typische Problemfelder und die Frage nach den zu erwartenden Anwaltskosten aufgegriffen.

Übersicht:

ARBEITSVERTRAG

ABMAHNUNG

VERSETZUNG

KÜNDIGUNG

AUFHEBUNGSVERTRAG

ZEUGNIS

INSOLVENZ

FREIE MITARBEITER

UNSERE KOSTEN