Madlen Lübker

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Madlen Lübker ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Betriebsräte unterstützt sie schwerpunktmäßig bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu Themen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Sie vertritt Betriebsräte aller Ebenen in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und als Beisitzerin in Einigungsstellen.

Arbeitnehmer:innen berät und vertritt Madlen Lübker insbesondere bei der Abwehr von Kündigungen sowie der Verhandlung von Aufhebungsverträgen.

Madlen Lübker studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt und an der Reykjavík University in Island. Ihr Referendariat absolvierte sie am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen u.a. am Landesarbeitsgericht Hamburg sowie in zwei auf Arbeitnehmer:innen- und Betriebsratsvertretung spezialisierten Kanzleien.

Madlen Lübker berät auf Deutsch und Englisch.

Bucerius Alumni e.V.

Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.

Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.

Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.

ver.di

Innerbetriebliche Verhandlungen, Einigungsstellen und gerichtliche Vertretung von Konzern-, Gesamt- und örtlichen Betriebsräten:

  • Betriebsvereinbarungen zum Schutz von Whistleblowern gem. HinSchG
  • Betriebsvereinbarungen zur Einführung und Anwendung konkreter IT-Systeme (wie z.B. Workday)
  • Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitsystemen
  • Betriebsvereinbarungen zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Verfahren der Gefährdungsbeurteilung, Betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan

Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer:innen bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen sowie Vertretung in Kündigungsschutzverfahren, Durchsetzung von Abfindungsregelungen, Sicherung von Vergütungsansprüchen

  • Fachzeitschriften-Beitrag: Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz: Der “große Wurf”?, Gute Arbeit 10/2023, S. 25 ff. (zusammen mit Rechtsanwalt Manfred Wulff)
  • Fachzeitschriften-Beitrag: „Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung führt zu Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher“, Beschlussbesprechung zu LAG Hamburg vom 15.04.2020 – 6 Sa 53/18, AiB 1/2021, S. 45 ff. (zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Arendt Gast)