Dr. Arendt Gast

Arendt Gast ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Partner der Kanzlei.

Er berät bundesweit Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte schwerpunktmäßig bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zu Themen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Darüber hinaus wird Arendt Gast regelmäßig im Rahmen von betrieblichen Restrukturierungen zur Gestaltung und Verhandlung von Interessenausgleichs- und Sozialplanregelungen beratend hinzugezogen. Er vertritt Betriebsräte aller Ebenen zudem in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und als Beisitzer in Einigungsstellen.

Arendt Gast verfügt darüber hinaus über langjährige Erfahrung in der Prozessführung zur Abwehr unzulässiger Kündigungen sowie in der Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen, Paris und Berlin arbeitete Arendt Gast als wissenschaftlicher Mitarbeiter am arbeitsrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law School in Hamburg, an der er 2012 mit einer arbeitsrechtlichen Dissertation promoviert worden ist. Im Anschluss an sein Referendariat, das er am Hanseatischen Oberlandesgericht absolvierte, war Arendt Gast jeweils langjährig für zwei auf die Beratung von Arbeitnehmer:innen und Betriebsräten spezialisierte Kanzleien in Hamburg tätig. Zwischenzeitlich absolvierte er ein Master-Studium der politischen Philosophie in Barcelona, Spanien. Arendt Gast ist seit dem 01.01.2024 Partner unserer Kanzlei.

Das „Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien“ listet Arendt Gast als oft empfohlenen Berater von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innen. „FOCUS-Business“ empfiehlt ihn als „Top-Anwalt“ im Arbeitsrecht.

Arendt Gast berät auf Deutsch und Englisch.

Bucerius Alumni e.V.

Deutscher Arbeitsgerichtsverband

Hamburger Verein für Arbeitsrecht – Mitglied des Gesamtvorstands

IG Metall

Ver.di

Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.

Beratung von Konzern-, Gesamt- und örtlichen Betriebsräten von Kliniken, Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, im Bereich des Logistikgewerbes, des Verlagswesens, der Nahrungsmittelindustrie etc. zu

  • Betriebsvereinbarungen zum Schutz von Whistleblowern gem. HinSchG
  • umfassenden Arbeitszeitregelungen einschließlich Rufbereitschaftsdiensten, rollierenden Schichtsystemen, Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und der elektronischen Zeiterfassung
  • Betriebsvereinbarungen zu Urlaubsgrundsätzen
  • IT-Rahmen-Betriebsvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen zur Einführung und Anwendung konkreter IT-Systeme, wie MS-Office 365, Salesforce, Workday, SAP, Systeme zur elektronischen Personalaktenführung etc.
  • Betriebsvereinbarungen zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Verfahren der Gefährdungsbeurteilung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Verfahren zur Beurteilung von Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen, Regelungen zur Suchtprävention, etc.)
  • Gestaltung von Inklusionsvereinbarungen
  • Betriebsvereinbarungen zur Gestaltung mobilen Arbeitens einschließlich Desk-Sharing
  • Interessenausgleichsregelungen, Sozialplänen, Freiwilligenprogrammen sowie Transfergesellschaften im Zuge von Restrukturierungen auf Betriebs-, Unternehmens- und Konzernebene

Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer:innen und Führungskräften bei der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie Vertretung in Kündigungsschutzverfahren, Durchsetzung von Abfindungsregelungen, Sicherung von Vergütungsansprüchen etc.

Moderation von Klausurtagungen und Schulungen für Betriebsräte sowohl „inhouse“ als auch im Rahmen der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit.

Referent in der Aus- und Fortbildung von Fachanwält:innen für Arbeitsrecht und im Rahmen von Fachvorträgen zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.

  • Fachzeitschriften-Beitrag: „Schleichende Betriebsänderungen“, AiB 11/2023 S. 21 ff. (zusammen mit Morten Kramme)
  • Fachzeitschriften-Beitrag: „Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung führt zu Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher“, Beschlussbesprechung zu LAG Hamburg vom 15.04.2020 – 6 Sa 53/18, AiB 1/2021, S. 45 ff. (zusammen mit Madlen Lübker)
  • Buch: Beitrag in: Frieling/Jacobs/Krois (Hrsg.), Arbeitskampfrecht, 2021, 1. Aufl. (Mitautor)
  • Fachzeitschriften-Beitrag: „Unzulässige Rechtsausübung als Einwand gegen den Unterlassungsanspruch des Betriebsrats – Obstruktives Handeln als Grenze der Mitbestimmung?“, Beschlussbesprechung zu BAG vom 12.03.2019 – 1 ABR 42/17, AuR 3/2020, S. 129 ff.
  • Buch: „Die Schlechtleistung des Arbeitnehmers im Synallagma des Arbeitsvertrags – Eine Untersuchung des rechtlichen Verhältnisses von Arbeit und Lohn“, 2015
  • Fachzeitschriften-Beitrag: „Maßregelungsklausel in tariflicher Protokollnotiz – tarifliche Jahresleistung und tarifliches Urlaubsgeld – §§ 4, 10 MTV Tageszeitungen – Beteiligung an einem gewerkschaftlich geführten Streik“, Beschlussbesprechung zu BAG vom 13.02.2007 – 9 AZR 374/06, RdA 2008, 372 ff.